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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Burkert Austria GmbH 

Allgmeine Verkaufsbedingungen Burkert

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der Burkert Austria GmbH

1. Allgemeines
Für unsere Verkäufe, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der Kunde erklärt sich mit diesen im vollen Umfange einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht gültig, es sei denn, deren ausdrückliche Vereinbarung wird von uns schriftlich bestätigt. Alle wechselseitigen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Durch Abänderung einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht auf andere übertragen werden. Bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für die gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn bei einem einzelnen Vertragsabschluss im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht besonders Bezug genommen wird.

2. Angebote
Angebote sind stets, auch wenn nicht besonders verabredet, freibleibend.

3. Aufträge
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Für Inhalt und Umfang ist unsere Auftragsbestätigung (schriftlich oder elektronisch) maßgebend. Erfolgt ohne Bestätigung unverzüglich Lieferung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

4. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Lieferstelle ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll und Montage. Die zwischen Abschluss und Lieferung eintretende Erhöhung der der Preisberechnung zugrundeliegenden Löhne, Rohmaterialpreise, Abgaben oder sonstige Lasten oder das Inkrafttreten neuer solcher Belastungen berechtigen uns zu einer Umwälzung der erhöhten Kosten.

5. Lieferung
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferfrist vorbehalten. Lieferfristen werden nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges vereinbart. Die Lieferfrist ist mit der Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich oder nicht tunlich ist. Teillieferungen dürfen vom Kunden nicht zurückgewiesen werden. Über- und Unterlieferungen sind bis zu 10 Prozent der bestellten Ware zulässig. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, von den Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen oder verspätete Erfüllung berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zur Auftragsstornierung. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Mit der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach unserem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Der Versand geht stets auch bei Franko-Lieferung und im Falle des Eigentumsvorbehalts auf Gefahr des Kunden. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem Ermessen.

6. Warenrücknahme
Für den Fall, dass mit dem Kunden die Rücknahme unserer Ware vereinbart wird, werden zumindest 10% des Warenpreises zzgl. Verpackung, Porto, Fracht, Versandspesen, Versicherung, Zoll und Montage verrechnet, sofern unser finanzieller Nachteil nicht höher ist. Falls der Kunde bereits gezahlt hat, erhält er eine Gutschrift.

7. Beanstandungen
Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Empfangsort durch schriftliche Anzeige zur Kenntnis gelangen und genau spezifiziert sind. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Der Rügepflicht unterliegen auch erhebliche Falschlieferungen und Quantitätsabweichungen. Handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, der Form, der Farbe, des Gewichtes oder der Ausstattung gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch bei Lieferung nach Muster oder Probe.

8. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Lieferdatum. Im Gewährleistungsfall werden nach unserer Wahl ein mangelhaftes Gerät oder mangelhafte Teile unentgeltlich durch ein taugliches Gerät bzw. taugliche Teile ausgetauscht oder kostenlos verbessert. Die bemängelten Teile sind auf unser Verlangen zurückzugeben, die Rücksendung hat frachtfrei zu erfolgen. Für behebbare Mängel ist ein Preisminderungsanspruch ausgeschlossen. Die Behebung von Mängeln durch den Käufer darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für seitens des Käufers oder Dritter vorgenommene Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile oder Teile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten die Gewährleistung für Produkte abschließend und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus.

9. Produkthaftung
Die Haftung für die Beschädigung einer von der Ware verschiedenen Sache wird, unabhängig vom Verschulden, gegenüber Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zur Gänze ausgeschlossen. Für den Fall der Weiterveräußerung ist der Haftungsausschluss zu überbinden.

10. Anwendungstechnische Beratung, Änderungsvorbehalt
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnischen Hinweise des Verkäufers in Wort und Schrift sind unverbindlich, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

11. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der gelieferten und übergebenen Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er den gesamten Kaufpreis samt den allenfalls aufgelaufenen Verzugszinsen, Mahnspesen sowie Prozesskosten bezahlt hat. Die Annahme von Wechseln oder Schecks gilt nur zahlungshalber; daher geht das Eigentum an dem jeweiligen Kaufgegenstand erst über, wenn wir aus diesen Wertpapieren nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Zahlung durch Scheck unter gleichzeitiger Begründung eines Finanzierungsverhältnisses durch Wechsel gilt nicht als Tilgung der Kaufforderung. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; viel mehr bleiben wir Miteigentümer nach den Wertverhältnissen unserer Vorbehaltsware zum Endprodukt. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverarbeiten oder zu veräußern. Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherstellung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufes bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner uns mit der Befugnis der Einziehung der Forderung bis zur Höhe des Rechnungsbetrages sicherheitshalber ab. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen Kunden erforderlichen Auskünfte zu geben. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

12. Zahlung
Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkursantrag, gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleich, Wechsel-oder Scheckprotest, Zwangsvollstreckung oder Ausfall eines Bürgen oder sonstiger Ereignisse gemäß § 1052 ABGB bekannt wird: In diesem Falle sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen oder vom Abschluss zurückzutreten. Eingehende Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offenstehen, ohne Rücksicht auf die Angaben des Käufers, zuerst auf die Zinsen und dann auf die älteste Forderung angerechnet. Bei Überschreiten des Zieles von 30 Tagen tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein, und es müssen Verzugszinsen in der Höhe von 2% über den jeweils von österreichischen Großbanken für Betriebsmittelkredite geforderten Zinsen zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen solche aufzurechnen.

13. Zeichnungen
Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe dürfen nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz. Mit Angeboten übersandte Zeichnungen oder Unterlagen sind vom Empfänger zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

14. Sondervorschriften E-Commerce
Wenn der Besteller Produkte oder Leistungen über eine Webseite oder einen anderen E- Commerce-Prozess von uns erwirbt, gilt ergänzend die folgende Regelung:
Der Besteller ist für die Sicherheit seines Kennworts verantwortlich und erkennt an, dass Einkäufe für ihn verbindlich sind, die unter Verwendung seines Kennworts getätigt werden. Nach erfolgreicher Registrierung kann eine Bestellung vorgenommen werden. Mit Eingabe der persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Bestellung absenden“ im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs erfolgt die verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt elektronisch. Es steht in unserem freien Ermessen, eine Auftragsbestätigung zu erklären. Wir haben alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass alle Webseiten und Zugangsstellen sicher sind; wir lehnen jedoch jede Haftung bei einem Missbrauch der Informationen ab, die auf diese Webseiten und / oder Zugangsstellen bzw. von diesen Webseiten und / oder Zugangsstellen übertragen wurden, und zwar durch Außenstehende, bei denen es sich nicht um Mitarbeiter von uns handelt. Der Besteller stimmt zu, dass wir Cookies über die Webseite des Bestellers oder andere E- Commerce-Prozesse verwenden. Lieferungen erfolgen ausschließlich in Österreich. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung auf unser Geschäftskonto. Alle Kredit- und Debit-Kartentransaktionen werden an den Zeitpunkt des Kaufs belastet.

15. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden vor und bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen den Verkäufer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches Handeln vorliegt. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware begrenzt.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es ist österreichisches Recht vereinbart. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mödling. Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsabkommen 1980, BGBl 1988/96, wird ausgeschlossen.

17. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.